Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.05.2015 - 8 W 147/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29882
OLG Stuttgart, 27.05.2015 - 8 W 147/15 (https://dejure.org/2015,29882)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.05.2015 - 8 W 147/15 (https://dejure.org/2015,29882)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 8 W 147/15 (https://dejure.org/2015,29882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 164 BGB, § 1960 Abs 1 S 2 Alt 1 BGB
    Nachlasspflegschaft: Anordnung trotz transmortaler Generalvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960 Abs. 1 S. 2 Alt. 1
    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Kann das Gericht einen Nachlasspfleger einsetzen, wenn der Erblasser eine Generalvollmacht erteilt hat?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.07.2012 - IV ZB 23/11

    Verfahren auf Aufhebung einer angeordneten Nachlasspflegschaft: Unbekanntsein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.05.2015 - 8 W 147/15
    Ungewissheit über die Person des Erben besteht unter anderem, wenn konkrete Zweifel an der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung bestehen (BGH FamRZ 2012, 1869; Münchener Kommentar BGB / Leipold, 6. Aufl., § 1960 Rn. 13; Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 3. Aufl., Rn. 31).

    Um Zweifeln an der Neutralität der Bevollmächtigten vorzubeugen, erscheint die Maßnahme des Nachlassgerichts, einem neutralen Dritten die notwendig werdenden Sicherungs- und Verwaltungsmaßnahmen zu übertragen, nicht ermessensfehlerhaft (vgl. auch BGH FamRZ 2012, 1869).

  • OLG München, 16.08.2018 - 31 Wx 145/18

    Aufforderung für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Es ist zwar anerkannt, dass grundsätzlich ein Bedürfnis für eine gerichtliche Fürsorge fehlen kann, wenn der Erblasser eine über seinen Tod hinaus geltende Generalvollmacht erteilt hat (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2016, 494; OLG Karlsruhe Rpfleger 2003, 585, 587).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 3 W 137/19

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Dabei ist allgemein anerkannt, dass der Erbe auch dann unbekannt ist, wenn mehrere Erben in Betracht kommen und sich der Tatrichter nicht ohne weitere Ermittlungen davon überzeugen kann, wer Erbe ist, weil Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und damit über die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung besteht (BGH, FamRZ 2012, 1869; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.05.2015, 8 W 147/15; OLG Karlsruhe/Freiburg, Beschluss vom 02.05.2003, 14 Wx 3/03).
  • KG, 09.01.2023 - 19 W 146/22

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Das Sicherungsbedürfnis kann fehlen, wenn dringliche Nachlassangelegenheiten bereits von einer bevollmächtigten handlungsfähigen Person erledigt werden und missbräuchliche Verfügungen ausgeschlossen sind (BGH, Beschluss v. 17.7.2012, IV ZB 23/11, Rn. 25; KG, Urteil v. 3.8.1998, 12 U 2379/97; Staudinger-Mesina, BGB § 1960, Rn. 14), insbesondere bei Vorliegen einer postmortalen Generalvollmacht (NK-BGB/Walter Krug, Erbrecht 6. A., § 1960 BGB Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss v. 22.5.2015, 8 W 147/15; Krätschel in Krätschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht 12. A., § 41 Rn. 56; MüKo-Leipold, BGB 9. A., § 1960 Rn. 26; Burandt/Rojahn-Najdecki, Erbrecht 4. A., § 1960 BGB Rn. 9; BeckOGK-Heinemann, § 1960 BGB Rn. 43; OLG München, Beschluss v. 16.8.2018, 31 Wx 145/18, Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht